AGBs Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Polymed Medical Center AG Seite 1/4 1 GELTUNGSBEREICH Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen re- geln die vertragliche Beziehung zwischen Polymed Medical Center AG (im Folgenden «Polymed» genannt) und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn Polymed diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat. Mit dem Abschluss eines Vertrages (z. B. durch Übermittlung einer Bestellung über einen beliebigen Kanal) akzeptiert der Kunde ausdrücklich die Geschäftsbedingungen von Poly- med als integralen Vertragsbestandteil. Für die Rechtsbe- ziehungen zwischen Polymed und ihrem Kunden sind somit jeweils die im Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite www.polymed.ch bekanntgegebenen AGB massgebend und diese gehen sämtlichen anderslautenden Bestimmun- gen des Kunden vor. Auch mehrmalige abweichende mündliche oder schriftliche Vereinbarungen in der Vergangenheit führen für zukünftige Geschäfte nicht zum Dahinfallen oder zur Änderung dieser AGB. LEISTUNGSÜBERSICHT VON POLYMED 2 Polymed ist ein Dienstleistungsunternehmen für alle Be- dürfnisse der Arztpraxis und betreibt Grosshandel mit Produkten vor allem aus dem Gesundheitsmarkt. Produkte, Logistik- und Dienstleistungen von Polymed werden in Broschüren, Flyern, Katalogen sowie auf der Webseite (www.polymed.ch) informativ beschrieben, und diese können von Polymed jederzeit geändert werden. Polymed steht gegenüber ihren Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung der vereinbarten Leis- tungen ein. 2.1 Vertriebsmodelle «Lagerlieferungen» sind Bestellungen zur Lieferung von Produkten, die am Lager von Polymed sind. Es werden dabei folgende Lieferarten unterschieden: – Lieferung an den Kunden durch Polymed – Lieferung durch Dritte – Expresslieferungen – Abholen der Produkte bei Polymed durch den Kunden «Besorgeaufträge» sind Aufträge zur Beschaffung von Produkten, die nicht am Lager von Polymed sind. «Direktlieferungen» sind Bestellungen, welche die Liefe- ranten/Hersteller direkt an die Kunden ausführen, deren Fakturierung aber durch Polymed erfolgt. 2.2 Dienstleistungen «Dienstleistungen, Schulungen und Veranstaltungen» sind Leistungen, die Polymed für ihre Kunden zu den je- weils gültigen Konditionen erbringt. Für das Schulungs- und Veranstaltungsangebot von Polymed gelten die separaten Geschäftsbedingungen (siehe Angebot auf www.polymed.ch –> Kurse und Seminare). LIEFERSERVICE 3 3.1 Allgemeine Lieferfristen Lieferungen erfolgen ausschliesslich Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. innerhalb der Die Art der Lieferung erfolgt nach Wahl von Polymed unter Berücksichtigung des Wunsches des Kunden. Soweit für die bestellten Produkte und/oder Dienstleistun- gen eine Lieferung durch den Polymed Lieferdienst ge- wählt wurde, werden diese in der Regel mit der nächsten verfügbaren Liefertour ausgeliefert. Ist ein Produkt und/ oder eine Dienstleistung zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar, so erhält der Kunde eine entsprechende Information. Polymed kann Teillieferungen ausführen. Die Überschreitung des Liefertermins oder Teillieferungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatz oder sonstigen Leistungen (z. B. Konven- tionalstrafen). Bei Besorgungsartikeln, medizintechnischen Produkten sowie Mobiliar ist mit zusätzlichen Lieferfristen zu rechnen. 3.2 Lieferfristen medizintechnischer Produkte Bei der Lieferung medizintechnischer Produkte sind nur schriftlich zugesicherte Termine verbindlich. Es ist mit zusätzlichen Lieferfristen zu rechnen. Diese Termine ver- lagern sich insbesondere: – wenn der Kunde Angaben, die Polymed für die Ausfüh- rung benötigt, nicht rechtzeitig übermittelt, oder wenn der Kunde die Angaben nachträglich ändert; – wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Ar- beiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner ver- traglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere, wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält; – wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb der Ver- antwortung von Polymed liegen wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskon- flikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. 3.3 Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Be- zahlung im Eigentum von Polymed und dürfen bis zu die- sem Zeitpunkt weder verkauft noch verpfändet werden. Polymed ist berechtigt, ihren Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums von Polymed mitzuwirken. 3.4 Lieferschein Der Kunde erhält mit jeder Lieferung einen Lieferschein von Produkten, welcher über die gelieferte Ware und die Menge Auskunft gibt. Polymed Medical Center | Industriestrasse 59 | 8152 Glattbrugg | Switzerland 108